Auflastung

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Auflastung

Als Auflastung wird die Erhöhung des eingetragenen zulässigen Gesamtgewichtes durch technische Modifikation und/oder Gutachten bezeichnet.

Gerade beim T4 war die Auflastung auf mehr als 2.800 kg ein 'Steuersparmodell', mit dem die Kfz-Steuer motor- und hubraumunabhängig auf ca. 172 Euro/Jahr reduziert werden konnte. Dies ist nach entsprechender Gesetzesänderung grundsätzlich nicht mehr möglich, wobei es aber für Wohnmobile noch Ausnahmen geben kann.
Aufgrund des hohen Eigengewichtes insbesondere der besser ausgestatteten T4 Multivan kann die Auflastung aber dennoch sinnvoll sein, um die Zuladung zu erhöhen.

Üblicherweise werden im Rahmen der Auflastung mindestens die hinteren Schraubenfedern gegen verstärkte ausgetauscht.


Ablastung

Als Ablastung wird die Veringerung des eingetragenen zulässigen Gesamtgewichtes bezeichnet. Der Grund für die Ablastung ist häufig, Räder mit geringerer Traglast bzw. geringerem Lastindex nutzen zu können.

Die Ablastung kann in engen Grenzen (wahrscheinlich 10%) ohne technische Veränderung erfolgen.