LED-Rückleuchte

Aus T4-Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
in.pro-Rückleuchten in LED-Technik (Quellenangabe)

Vorteile

Mittlerweile sind auch für den T4 LED-Rückleuchten verfügbar, bei denen LEDs anstelle der klassischen Glühbirnen in den Rückleuchten verbaut sind. Die wesentlichen (technischen) Vorteile dieses neuen Leuchtentyps im Vergleich zu konventionellen Leuchten sind:

  • deutlich höhere Lebensdauer
  • deutlich geringerer Strombedarf
  • schnelleres Aufleuchten (Reaktionszeit)


Probleme beim Betrieb

Trotz dieser unbestrittenen Vorteile gibt es - wie im übrigen bei anderen Fahrzeugen auch - zunehmend Probleme bei T4 mit [[Bremslichtschalter|Bremspedalüberwachung und E-Gas (TDI-Motoren und Benzinmotor APL, AVT, AMV): bei diesen T4 wird sporadisch oder dauerhaft eine Motorstörung angezeigt. Der Grund dafür ist, dass das Motorsteuergerät bei verbauten LED-Leuchten die Stellung des Bremspedals nicht mehr eindeutig erkennen kann.
Sind Glühbirnen verbaut, liegt der entsprechende Eingang des MSG (am Ausgang des Bremslichtschalters) bei nicht betätigtem Bremspedal über die Glühbirnen des Bremslichts niederohmig an Masse. Dies ist aber nicht mehr der Fall, wenn LEDs verbaut sind. Das Motorsteuergerät erkennt nun eine deutlich höhere Spannung, die ggf. über der Schwellspannung für das Signal Bremspedal betätigt liegt. Dies führt zu einem Fehler bei der Plausibilitätsprüfung Bremslichtschalter - Bremspedalschalter und damit zu einem Aufleuchten des Symbols für eine Motorstörung.
Ein weiteres bekanntes Problem, das mit der o.a. Plausibilitätsprüfung zusammenhängt, ist bei Fahrzeugen mit ABS und ohne dritter Bremsleuchte das Aufleuchten des ABS-Störungsmelders, womit auch das ABS abgeschaltet ist.

Grundsätzlich sollte man sich mit dem Hersteller der Rückleuchten in Verbindung setzen und ihn wegen einer Lösung ansprechen. Vielen Herstellern ist die Problematik mittlerweile bekannt. Man kann sich aber auch selbst helfen, wobei zu berücksichtigen ist, dass Änderungen an der Elektrik des Fahrzeuges durchaus negativen Einfluss auf die Betriebserlaubnis haben können.

Selbsthilfe

Eine einfache Lösung dieses Problems ist, einen Widerstand parallel zum Ausgang des Bremslichtschalters nach Masse zu schalten. Das kann direkt am Bremslichtschalter, am Leitungsverteiler Kl.54, am entsprechenden Mehrfachstecker (W/4) oder an einer LED-Rückleuchte erfolgen; elektrisch macht es keine Unterschied.

Dieser Widerstand stellt nun die (vergleichsweise) niederohmige Verbindung nach Masse sichern, wobei die LED-Rückleuchte nicht beeinflusst wird. Die Größe des Widerstandes hängt von der internen Beschaltung des MSG und der definierten Schaltschwelle ab, die (mir) nicht bekannt sind. Der Widerstand muss daher durch Versuch ermittelt werden. Dabei bietet es sich an, mit Werten deutlich über 1 Kiloohm zu beginnen und den Widerstandswert bei weiteren Versuchen zu reduzieren. Bei Werten deutlich unter 500 Ohm ist auf die Strombelastbarkeit des Widerstandes zu achten. In.pro empfiehlt z.B. einen 4,7 KOhm-Widerstand.

Der immer mal wieder im bunten T4Forum auftauchende Tipp, eine Kfz-Glühbirne mit nennenswerter Leistungsaufnahme parallel zu den LED-Leuchten zu schalten, damit das Motorsteuergerät die normale Stromaufnahme der Bremsleuchten erkennt, macht nicht wirklich Sinn. Denn das Motorsteuergerät wertet keinen Strom zu den Bremsleuchten aus, sondern die Spannungspotentiale am Bremslichtschalter. Der Tipp birgt zudem Gefahren, weil es nicht trivial ist, eine Glühbirne mit nennenswerter Wärmeabstrahlung sicher unterzubringen.
Nachteil der Methode mit dem Parallelwiderstand ist allerdings, dass von der Elektronik nun unabhängig vom Zustand der Bremsleuchten immer intakte Bremsleuchten 'gesehen' werden. Die (indirekte) Überwachung der Funktionsfähigkeit der Bremsleuchten ist somit nicht mehr gegeben.

Eine weitere Möglichkit ist bei Fahrzeugen ohne 3. Bremsleuchte das Anbringen einer 3. Bremsleuchte auf Glühbirnenbasis, wenn noch keine verbaut ist.

Rückstrahler

Zubehör-Rückleuchten haben unter Umständen keine integrierten Reflektoren. Gemäß StVZO sind diese aber erforderlich. Dem entsprechend sind bei Nutzung solcher Rückleuchten Rückstrahler nachzurüsten.

Quellenangabe