Zusatzscheinwerfer: Unterschied zwischen den Versionen

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== Typen ==
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=== Fernscheinwerfer ===
=== Fernscheinwerfer ===
Bei Fahrzeugen unter 12,5Tonnen zulässigem Gesamtgewicht ist die Montage (und gleichzeitige Nutzung mit den serienmäßigen Fernlichtern) von einem Paar Zusatzfernscheinwerfern gestattet. Die auf den Fernlichtern angegebene Gesamtreferenzzahl darf laut ECE nicht höher als 75 sein. Die Serienscheinwerfer haben eine Referenzzahl von je 17,5 = 35 gesamt. Das bedeutet dass die Referenzzahlen der Zusatzscheinwerfer in der Summe nicht über 40 liegen darf.
Bei Fahrzeugen unter 12,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht ist die Montage (und gleichzeitige Nutzung mit den serienmäßigen Fernlichtern) von einem Paar Zusatzfernscheinwerfern gestattet. Die auf den Fernlichtern angegebene Gesamtreferenzzahl darf laut ECE nicht höher als 75 sein. Die Serienscheinwerfer des T4 haben eine Referenzzahl von je 17,5 = 35 gesamt. Das bedeutet dass die Referenzzahlen der Zusatzscheinwerfer in der Summe nicht über 40 liegen darf.
==== Schaltung ====
==== Schaltung ====
Die Zusatzscheinwerfer dürfen zusammen mit dem "normalen" Fernlicht aktiviert werden, jedoch ist ein zusätzliches Relais zu verbauen da die serienmäßige Verkabelung nicht für die Stromaufnahme von zusätzlichen Scheinwerfern ausgelegt ist.
Bei eingeschaltetem Fernlicht dürfen Zusatzfernscheinwerfer wahlweise zusammen mit dem serienmäßigen Fernlicht, mit Standlicht oder mit Abblendlicht brennen. Ein besonderer Schalter zum separaten Abschalten der Zusatzfernscheinwerfer ist nicht vorgeschrieben, aber erlaubt.
Wahlweise kann ein Schalter eingefügt werden, der die Lichter alleine einschaltet oder das einschalten zusammen mit dem regulären Fernlicht verhindert.
Beim Abblenden müssen alle Fernscheinwerfer erlöschen.
Wenn die Fernscheinwerfer separat aktiviert werden können ist eine blaue Kontrollleuchte zu verbauen.
==== Beispiele ====
==== Beispiele ====
[[Bild:6038199.jpg|thumb|none|350px|Zusatzfernscheinwerfer beim [[LV]]]]
[[Bild:6038199.jpg|thumb|none|350px|Zusatzfernscheinwerfer beim [[LV]]]]

Version vom 9. Januar 2011, 11:32 Uhr

Als Zusatzscheinwerfer werden in T4-Wiki die Leuchten bezeichnet, welche nicht zur serienmäßigen Ausstattung des Fahrzeuges gehören.

Typen

Fernscheinwerfer

Bei Fahrzeugen unter 12,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht ist die Montage (und gleichzeitige Nutzung mit den serienmäßigen Fernlichtern) von einem Paar Zusatzfernscheinwerfern gestattet. Die auf den Fernlichtern angegebene Gesamtreferenzzahl darf laut ECE nicht höher als 75 sein. Die Serienscheinwerfer des T4 haben eine Referenzzahl von je 17,5 = 35 gesamt. Das bedeutet dass die Referenzzahlen der Zusatzscheinwerfer in der Summe nicht über 40 liegen darf.

Schaltung

Bei eingeschaltetem Fernlicht dürfen Zusatzfernscheinwerfer wahlweise zusammen mit dem serienmäßigen Fernlicht, mit Standlicht oder mit Abblendlicht brennen. Ein besonderer Schalter zum separaten Abschalten der Zusatzfernscheinwerfer ist nicht vorgeschrieben, aber erlaubt. Beim Abblenden müssen alle Fernscheinwerfer erlöschen.

Beispiele

Zusatzfernscheinwerfer beim LV

Begrenzungsleuchten

Begrenzungsleuchten (Standlicht vorne) dürfen maximal 4 vorhanden sein, 2 jedoch in Scheinwerfern.

Schaltung

Aufgrund der geringen Stromaufnahme bietet sich der Anschluss parallel zu den bereits vorhandenen Begrenzungsleuchten an. Eine grüne Einschaltkontrolle ist vorgeschrieben, wahlweise ist es ausreichend wenn die Instrumentenbeleuchtung mit aktiviert wird.

Beispiele

Zusatzbegrenzungsleuchten beim LV


Arbeitsscheinwerfer

Arbeitsscheinwerfer dürfen mehrere am Fahrzeug verbaut werden, jedoch ist die Verwendung im Straßenverkehr nicht zulässig. Auch müssen Arbeitsscheinwerfer kein Prüfzeichen tragen.

Schaltung

Die Arbeitsscheinwerfer müssen unabhängig von anderen Scheinwerfern geschaltet sein. Eine Kontrollleuchte ist nicht vorgeschrieben jedoch empfehlenswert.


Montage

Die Scheinwerfer können mittels stabilem halter vor z.B. dem Kühlergrill montiert werden oder an einem Frontschutzbügel (sogenannter Bullenfänger). Gegebenenfalls muss wenn Fahrzeugmaße geändert wurden eine Änderungsabnahme durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen durchgeführt werden.