Zusatzscheinwerfer
Als Zusatzscheinwerfer werden in T4-Wiki die Leuchten bezeichnet, welche nicht zur serienmäßigen Ausstattung des Fahrzeuges gehören.
Typen
Fernscheinwerfer
Bei Fahrzeugen unter 12,5Tonnen zulässigem Gesamtgewicht ist die Montage (und gleichzeitige Nutzung mit den serienmäßigen Fernlichtern) von einem Paar Zusatzfernscheinwerfern gestattet. Die auf den Fernlichtern angegebene Gesamtreferenzzahl darf laut ECE nicht höher als 75 sein. Die Serienscheinwerfer haben eine Referenzzahl von je 17,5 = 35 gesamt. Das bedeutet dass die Referenzzahlen der Zusatzscheinwerfer in der Summe nicht über 40 liegen darf.
Schaltung
Die Zusatzscheinwerfer dürfen zusammen mit dem "normalen" Fernlicht aktiviert werden, jedoch ist ein zusätzliches Relais zu verbauen da die serienmäßige Verkabelung nicht für die Stromaufnahme von zusätzlichen Scheinwerfern ausgelegt ist. Wahlweise kann ein Schalter eingefügt werden, der die Lichter alleine einschaltet oder das einschalten zusammen mit dem regulären Fernlicht verhindert. Wenn die Fernscheinwerfer separat aktiviert werden können ist eine blaue Kontrollleuchte zu verbauen.
Beispiele
Begrenzungsleuchten
Begrenzungsleuchten (Standlicht vorne) dürfen maximal 4 vorhanden sein, 2 jedoch in Scheinwerfern.
Schaltung
Aufgrund der geringen Stromaufnahme bietet sich der Anschluss parallel zu den bereits vorhandenen Begrenzungsleuchten an. Eine grüne Einschaltkontrolle ist vorgeschrieben, wahlweise ist es ausreichend wenn die Instrumentenbeleuchtung mit aktiviert wird.
Beispiele
Arbeitsscheinwerfer
Arbeitsscheinwerfer dürfen mehrere am Fahrzeug verbaut werden, jedoch ist die Verwendung im Straßenverkehr nicht zulässig. Auch müssen Arbeitsscheinwerfer kein Prüfzeichen tragen.
Schaltung
Die Arbeitsscheinwerfer müssen unabhängig von anderen Scheinwerfern geschaltet sein. Eine Kontrollleuchte ist nicht vorgeschrieben jedoch empfehlenswert.
Montage
Die Scheinwerfer können mittels stabilem halter vor z.B. dem Kühlergrill montiert werden oder an einem Frontschutzbügel (sogenannter Bullenfänger). Gegebenenfalls muss wenn Fahrzeugmaße geändert wurden eine Änderungsabnahme durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen durchgeführt werden.