Abgasuntersuchung
Allgemeine Informationen
Die Abgasuntersuchung (AU) ist eine gesetzlich vorgeschriebene Untersuchung von Kraftfahrzeugen, u.a. in Deutschland nach § 47a StVZO in Verbindung mit Anlage VIII und VIIIa. Durch die Untersuchung soll sichergestellt werden, dass die Abgaswerte der zugelassenen Kraftfahrzeuge über den Nutzungszeitraum innerhalb der festgelegten Abgasnorm bleiben. (Quellenangabe)
Die Untersuchung muss grundsätzlich alle 24 Monate erfolgen. Dabei gelten die folgenden Ausnahmen:
- PKW erstmalig 36 Monate nach Erstzulassung,
- Taxen und Mietwagen alle 12 Monate,
- Fahrzeuge über 3,5 t zul. GG mit Dieselmotor alle 12 Monate.
Bei Fahrzeugen mit Benzinmotor werden abhängig von der Ausstattung (Katalysator) in erster Linie der Kohlenmonoxidgehalt des Abgases, der Lambda-Wert sowie der Lambda-Regelkreis überprüft. Bei den Dieselmotoren geht es in erster Linie um den Trübungswert (k-Wert) des Abgases.
AU beim T4
Dieselmotoren
Prüfbedingungen
- Alle elektrischen Verbraucher ausgeschaltet,
- Klimaanlage ausgeschaltet,
- Motortemperatur mindestens 80°C; ab einer Motoröltemperatur von 60°C den Motor durch 10 freie Beschleunigungen bis auf die Abregeldrehzahl auf mindestens 80°C erwärmen.
Sichtprüfung
Die Sichtprüfung umfasst die Prüfung der schadstoffrelevanten Bauteile einschließlich Auspuffanlage auf Vorhandensein, Vollständigkeit, Dichtheit und Beschädigung, soweit diese ohne Demontage sichtbar sind.
Laut VW wird im Einzelnen geprüft:
- Kurbelgehäuseentlüftung angeschlossen,
- Einspritzpumpe, -leitungen und -düsen dicht,
- Katalysator vorhanden und nicht beschädigt (nur T4 mit Kat),
- vollständige und dichte Abgasanlage.
Abgasprüfung
Der Motor wird in freier Beschleunigung (ohne Last) per Gasstoß mehrfach bis an die Abregeldrehzahl gebracht. Dabei wird die maximale Trübung des Abgasstromes in der Messkammer des Testgerätes gemessen (Rauchgastrübung). Der erste Gasstoß dient nur dem 'Aufwärmen' sowie der Beseitigung von Rückständen aus der Abgasanlage und wird nicht bewertet. Das arithmetische Mittel der maximalen Trübungswerte der letzten drei Gasstöße wird als Prüfwert herangezogen und darf den Sollwert des Herstellers nicht überschreiten. Trübungswerte und Abregeldrehzahl sind motorabhängig.
Prüfwerte
Motor | Leerlauf-Drehzahl (1/min) | Abregel-Drehzahl (1/min) | Trübungswert (1/k) |
1X | 820 - 880 | 4700 - 4900 | 2,0 |
AAB/AJA | 800 - 900 | 4700 - 4900 | 2,0 |
ABL | 820 - 880 | 4700 - 4900 | 2,0 |
AJT | 755 - 830 | 4500 - 4700 | 2,0 |
ACV | 740 - 830 | 4300 - 4700 | 2,0 |
AHY | 755 - 880 | 4850 - 5050 | 2,0 |
AXG | 755 - 880 | 4800 - 5000 | 2,0 |
Tipps
Grundsätzlich sollte der Motor vor der AU einige Zeit mit höherer Last betrieben werden (z.B. auf der Autobahn), um die Abgasanlage freizublasen. Bei schlechten Trübungswerten empfiehlt es sich zudem, vor der AU Pflanzenöl zuzutanken. Dies wird den Trübungswert sehr wahrscheinlich nennenswert reduzieren.
Der Katalysator hat grundsätzlich keinen Einfluss auf die AU. Man wird während der AU in der Regel auch nicht feststellen können, ob ein Kat noch intakt oder sogar leergeräumt ist.
Quellenangabe
Artikel Abgasuntersuchung. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 20. Juli 2007, 13:54 UTC. URL: http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Abgasuntersuchung&oldid=34598266 (Abgerufen: 8. August 2007, 12:24 UTC)