Parklicht
Allgemeine Informationen
Als Parklicht wird in Deutschland im Gegensatz zum Standlicht ein bei abgezogenem Zündschlüssel einzuschaltendes, einseitig leuchtendes Licht bezeichnet. In Deutschland darf es nur innerorts an Stellen ohne ausreichende Fremdbeleuchtung - beispielsweise Stellen, an denen die Straßenbeleuchtung nicht während der gesamten Nacht eingeschaltet bleibt (erkennbar durch die rote "Bauchbinde" der Lichtmasten) - an Stelle des Standlichts benutzt werden. Das Parklicht ist meist mit dem Blinkerhebel zu bedienen und leuchtet nur die der Straße zugewandte Seite aus. Dabei werden die selben Glühlampen wie beim Standlicht benutzt, nur eben einseitig. (Quellenangabe)
Parklicht im T4
Funktionsprinzip
Das Parklicht im T4 nutzt die Standlichtbirnen (Kl.58L und Kl.58R). Es wird über den Kontakt P (Parklicht) des Zündanlassschalters immer dann mit Spannung versorgt, wenn der Zündschlüssel abgezogen und der linke Lenkstockschalter links oder recht eingerastet ist, also der Schalter E19 (Parklicht) betätigt ist.
Ab Modelljahr 1991 sieht die komplette Beschaltung wie folgt aus. Möglicherweise war der Lichtwarnsummer erst ab MJ1996 verfügbar.
Zum Modelljahr 1999 wurde im Wesentlichen nur die Ansteuerung des Lichtwarnsummers verändert, weil dieser in das Kombiinstrument (KI) verlegt wurde. Möglicherweise bekommt das KI seitdem über das Standlicht auch ein Signal zur Einschaltung der KI-Beleuchtung
Tagfahrlicht
Da bei T4 mit Tagfahrlicht (TFL) ab Werk (also mit TFL-Lichtschalter) die Klemmen 58L und 58R intern miteinander verbunden sind, ist ein seitenabhängiges Parklicht mit Original-TFL nicht möglich; bei Betätigung leuchten immer die Standlichter beider Seiten.
Quellenangabe
Artikel Parklicht. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 4. Januar 2007, 21:43 UTC. URL: http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Parklicht&oldid=25972416