Tagfahrlicht

Aus T4-Wiki
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Eine recht einfache Möglichkeit im T4 ein Tagfahrlicht (TFL) zu realisieren, ist die über den Lichtschalter geschaltete Spannungsversorgung der Scheinwerfer über eine 2. Leitung.
T4 ab Modelljahr 1996 besitzen bereits serienmäßig den benötigten Kontakt im Lichtschalter sowie eine Anschlussmöglichkeit für diese 2. Leitung. Ältere T4 haben zwar auch den Leitungsanschluss im Kabelbaum. Der Lichtschalter muss für diese Methode jedoch getauscht werden.
Bei dieser Methode werden jedoch lediglich die Scheinwerfer eingeschaltet und nicht auch die Rückleuchten und die Kennzeichenbeleuchtung. Ob dies in Deutschland und in anderen Ländern zulässig ist, muss jeder für sich entscheiden. Siehe auch Rechtliches zum TFL.


Prinzip

Der nachfolgende, vereinfachte Schaltplan zeigt das Prinzip der Umrüstung.

Vereinfachter Schaltplan TFL

Der Lichtschalter Schalter E1 besitzt einen TFL-Anschluss (Pin 15), an dem bei eingeschalteter Zündung und ausgeschaltetem Lichtschalter immer Spannung von Kl.X (Zündanlassschalter) anliegt. Verbindet man diesen Lichtschalter-Kontakt mit den Scheinwerfern, so sind sie immer dann eingeschaltet, wenn die Zündung an und das Licht ausgeschaltet ist.
Da dabei der Schalter für Handabblendung E4 'umgangen' wird (keine Spannung an Kl.56), kann man das Fernlicht nicht einschalten. Die Lichthupe (Kl.56a) ist jedoch weiterhin verfügbar, weil sie direkt von Kl.30 gespeist wird.

Grundsätzlich könnte man einfach auch nur den TFL-Kontakt des Lichtschalters (z.B. per Quetschverbinder) mit dem Abblendlicht-Kontakt für Kl.56 (Pin 2, schwarz-weisses Kabel) verbinden. Dies hat aber folgende Nachteile:

Beim TFL ab Werk (z.B. für skandinavische Länder) wird die gleiche Beschaltung des TFL-Anschlusses vorgenommen. Allerdings kommt ein modifizierter Lichtschalter zum Einsatz, mit dem u.a. sicher gestellt ist, dass auch die Rückleuchten und die Kennzeichenbeleuchtung mit der Zündung eingeschaltet werden. Dafür besitzt er zusätzliche Schaltkontakte, über die die im Schalter verbundenen Klemmen Kl.58, Kl.58L und Kl.58R mit Spannung versorgt werden, wenn der Lichtschalter in der Stellung AUS ist. Dieser Lichtschalter kostet bei VW ungefähr 65 Euro. Zu beachten ist ferner, dass bei Verwendung dieses Schalters die Parklicht-Funktion zurückgebaut werden muss, weil sonst auch bei ausgeschalteter Zündung und betätigtem Blinkerschalter das gesamte Tagfahrlicht und weitere Verbraucher Spannung erhalten. Am einfachsten geschieht das durch abklemmen und isolieren der Leitung von Klemme "P" des Blinkerschalters.


Betrieb

Lampenverschleiß

Aufgrund des Anschlusses an Kl.X werden die Scheinwerfer beim Einschalten der Zündung eingeschaltet und während des Anlassens des Motors für kurze Zeit wieder ausgeschaltet. Dies ist sinnvoll, um die Batteriekapazität maximal für den Anlasser zu nutzen.
Befürchtungen, dass durch dieses 'Ein-Aus-Ein' die Lebensdauer der Scheinwerferbirnen deutlich reduziert wird, muss man nicht haben. Zum einen fliesst durch die Widerstandsverkabelung ein geringerer Strom zu den Glühbirnen und zum anderen werden die Glühwendeln wegen der kurzen Zeit für das Anlassen nicht wieder komplett abkühlen. Der verschleißfördernde Einschaltstromstoß fällt beim 2. Mal daher deutlich geringer aus.
Eigene Erfahrung: eine defekte H4-Birne nach gut 5 Jahren, wobei 1 Jahr lang ständig mit komplettem Licht und 3 Jahre lang mit der o.a. TFL-Schaltung gefahren wurde. Die andere Birne brennt immer noch (Stand 2007).


Scheinwerferreinigungsanlage

Ein Nachteil dieser Art der TFL-Nachrüstung ist bei T4 mit Scheinwerferreinigungsanlage (SRA) die Aktivierung eben dieser bei 'eingeschaltetem' Tagfahrlicht, weil durch die Beschaltung Spannung auf Kl.56 (Abblendlicht) kommt. Betätigt man unter TFL die Scheibenwaschanlage, werden also gleichzeitig auch die Scheinwerfer gereinigt; der Wischwasserverbrauch steigt dadurch stark an.
Um das zu vermeiden, kann man das Kl.56-Kabel für die SRA an der 1-fach-Steckverbindung unterbrechen, und an die Klemme SRA des Lichtschalters anschließen. Dann ist die SRA immer nur dann 'scharf geschaltet', wenn der Lichtschalter auf Stellung 2 ("Fahrlicht") steht. Siehe auch Artikel Scheinwerferreinigungsanlage.

Nachrüstung

TFL-Leitung

TFL-Kabel von VW

Der Anschluss für die o.a. Leitung in Form einer 1-fach-Steckverbindung (T1a) hinter der Zentralelektrik ist bei allen T4 bereits vorhanden. Es handelt sich um ein einzelnes gelbes Kabel mit einem schwarzen Stecker hinter der Zentralelektrik, das aus dem roten 10-fach-Mehrfachstecker J für den Leitungsstrang Lenkstockschalter) kommt. Die Steckverbindung sollte ohne Ausbau der Zentralelektrik erreichbar sein; sie befindet sich, wenn man auf die Zentralelektrik schaut, unten rechts in der Nähe des Kupplungspedals.

Grundsätzlich kann man jede ausreichend dimensionierte Leitung (>= 1,5 qmm) für diesen Zweck nutzen. Es empfiehlt sich aber, eine Widerstandsleitung zu nehmen. Aufgrund ihres höheren Leitungswiderstandes sorgt sie dafür, dass die Scheinwerfer nicht so stark wie im Normalbetrieb leuchten, weniger Strom verbrauchen und dem entsprechend eine längere Lebensdauer haben.

Eine fertig konfektionierte Widerstandsleitung (2m lang, gelb, 0,5qmm) bekommt man bei VW. Sie hat die Teilenummer 1HM 971 284 und kostet mittlerweile fast 20 Euro. Sie kommt, wie man auf dem Bild sehen kann, bereits mit allen erforderlichen Teilen. Zum Anschluss an den T4-Lichtschalter muss das untere, gelbe Steckergehäuse vorsichtig abgenommen werden, ohne die Kontaktzunge zu beschädigen, weil diese in den Stecker des Lichtschalters gesteckt werden muss. Sehr wahrscheinlich ist diese Leitung aber entfallen.

Will man nicht die fertige Widerstandsleitung von VW nutzen, dann benötigt man für den Anschluss noch den oberen dunkelgelben Stecker inkl. Einzelleitung (191 972 761 und 000 979 219) sowie die Einzelleitung 000 979 227 (Kontakt im unteren gelben Stecker). Sie kosten bei VW zusammen ca. 5 Euro. Dazu kann man dann auch bei VW Widerstandleitung als Meterware bekommen: N 900 120 04 (0,5 Ohm/Meter) und N 900 120 05 (0,27 Ohm/Meter).


Lichtschalter

Nach Ausbau des Lichtschalters wird man feststellen, dass zwar der TFL-Kontakt am Schalter vorhanden ist, nicht aber am Kabelbaumstecker zum Lichtschalter. Er muss daher nachgerüstet werden.

Lichtschalter-Kontakte ab 1996


Beim normalen Lichtschalter vor 1996 gibt es diesen TFL-Kontakt nicht, wie der Vergleich im nachfolgenden Bild von Fridi zeigt. Eine einfache Nachrüstung des Kabels ist daher nicht möglich.

Rückseite des normalen und des TFL-Lichtschalters bis 1996


Scheinwerfer

An den Scheinwerfern müssen keinerlei Änderungen vorgenommen werden. Man muss lediglich die eine Leitung vom Lichtschalter an die 1-fach-Steckverbindung T1a anschließen.


Nebelscheinwerfer

Eine Alternative zur Nutzung der Scheinwerfer ist - falls bereits verbaut - die Nutzung der Nebelscheinwerfer (NSW), was jedoch zumindest in Deutschland rechtlich nicht einwandfrei zu sein scheint.

Hierfür muss lediglich am Lichtschalter eine Brücke von Kontakt 15 (TFL) zu Kontakt 13 (NSW) verlegt werden. Nun leuchten die Nebelscheinwerfer wie oben beschrieben die normalen Scheinwerfer. Die ursprüngliche Funktion der NSW wird bei dieser Anschlussart nicht beeinträchtigt.

Allerdings wird während des TFL-Betriebes die in der Zentralelektrik verbaute Sicherung für die NSW kurzgeschlossen; sie wird also unwirksam - aber nur bei ausgeschaltetem Lichtschalter! Deswegen muss zwischen TFL- und NSW-Kontakt eine Sicherung mit max. 15 A eingefügt werden.


Anleitung

Hinweise:

  • Vor Arbeiten an der Elektrik sollte grundsätzlich die Batterie abgeklemmt werden.
  • Grundsätzlich ist eine Modifikation der elektrischen Anlage nicht zulässig und die Betriebserlaubnis könnte dadurch verloren gehen.
  • Bei der Kabelverlegung darauf achten, dass das Kabel nicht an scharfkantigen Bauteilen scheuern kann.


Werkzeug:

  • Ggf. Werkzeug zum Konfektionieren von Leitungen
  • Kabelbinder und/oder Isolierband zum befestigen von Leitungen.


Arbeitsschritte:

  1. Ggf. Kabel mit Flachkontaktgehäuse und Einzelleitungen konfektionieren.
  2. Untere Verkleidung der Zentralelektrik ausbauen.
  3. Lichtschalter ausbauen.
  4. Einzelleitung mit Kontakt in den Stecker für den Lichtschalter einstecken.
    Einzelleitung mit Steckerkontakt
    Eingesteckte Einzelleitung 1
    Eingesteckte Einzelleitung 2
  5. Leitung nach unten Richtung 1-fach-Steckverbindung verlegen und mit Kabelbindern/Isolierband befestigen.
    Verlegung der Leitung
  6. Lichtschalter einbauen.
  7. Verbindung an der 1-fach-Steckverbindung herstellen und die Leitung hinter der Zentralelektrik verstauen.
  8. Untere Verkleidung der Zentralelektrik einbauen.


Rechtliches zum TFL

StVZO §49a Lichttechnische Einrichtungen, allgemeine Grundsätze:

  • [...]
  • (5) Alle nach vorn wirkenden lichttechnischen Einrichtungen dürfen nur zusammen mit den Schlussleuchten und der Kennzeichenbeleuchtung einschaltbar sein. Dies gilt nicht für
    • [...]
    • 5. Tagfahrleuchten, die den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.

Die genannten Bestimmungen ergeben sich gemäß eines Dokuments des TÜV (aus 76/756/EWG i.V.m. ECE-R48; StVZO $ 49a, StVZO Kommentar, Kirschbaum Verlag; Erl7) wie folgt:

  • 2 Leuchten
  • Zulässig für Kfz, verboten an Anhängern
  • Müssen automatisch ausschalten, wenn die Scheinwerfer eingeschaltet werden.
  • Dürfen am Tag bei Sichtbedingungen, die das Einschalten der vorgeschriebenen Fahrzeugbeleuchtung (Scheinwerfer) nicht erfordern, benutzt werden.
  • Genehmigungszeichen mit RL gemäß Beispiel unten.
  • Anbaulage, Eigenschaften:
    • Höhe min. 250 mm über der Fahrbahn
    • Höhe max. 1500 mm über der Fahrbahn
    • in Ausnahmefällen darf die Höhe max. 1500 mm betragen
    • symmetrisch zur Mitte
    • max. 400 mm vom äußeren Fz-Rand
    • min. 600 mm zwischen den Rückstrahlern, jedoch bei Fz-Breite <1300 mm bis min. 400 mm zulässig
    • Sichtbarkeit: 10° nach oben und unten, 20° nach innen und außen;
    • Ausrichtung: nach vorne;


Nachfolgend sind die o.a. visualisiert; im Bild von Timo auf den T4 mit KV übertragen.

Maßzeichnung
Einbaubereich
  • farblos: erlaubter Einbaubereich
  • gelb: Grenzbereich; TFL muss den nicht eingefärbten Bereich berühren
  • Rot: verbotener Bereich